Ihre Angaben
Voreingestellt ist das gesetzliche Minimum: die halbe Altersgutschrift (BVG Art. 66). Ihr Vorsorgeplan kann höher liegen.
UVG-Berufsunfall: branchenabhängig, Bürobetriebe oft 0,1–0,3 %, Bau deutlich mehr. FAK: kantonal ca. 1,0–2,7 %, massgebend ist der Satz Ihrer Familienausgleichskasse.
Verwaltungskostenbeitrag der AHV-Ausgleichskasse: Richtwert 2 % der gesamten AHV/IV/EO-Beiträge (10,6 % des Lohns), je nach Kasse unterschiedlich.