Welche Lücken kann ich wann schliessen?
Zwei Jahreszahlen werden ständig verwechselt. In Kraft ist die Einkaufsmöglichkeit seit dem 1. Januar 2025. Der erste Einkauf ist aber erst 2026 möglich, weil Lücken, die vor dem Inkrafttreten entstanden sind, ausdrücklich vom Ausgleich ausgeschlossen bleiben — und weil im Lückenjahr selbst noch nicht eingekauft werden kann. Wer 2026 einkauft, schliesst deshalb genau ein Jahr: 2025.
| Beitragsjahr | Nachzahlbar? | Höchstbetrag der Jahreslücke (mit PK) | Einkauf möglich |
|---|---|---|---|
| 2024 und früher Vor dem Inkrafttreten am 1.1.2025 entstandene Lücken sind vom Einkauf ausgeschlossen (Übergangsbestimmung). | Nein | — | — |
| 2025 Das erste ausgleichsberechtigte Lückenjahr — 2026 auch das einzige. | Ja | 7'258 CHF | 2026 bis 2035 |
| 2026 Nur falls 2026 kein Einkaufsjahr war: Im Jahr eines Einkaufs kann definitionsgemäss keine Lücke entstehen. | Ja | 7'258 CHF | 2027 bis 2036 |
| 2027 und später Die BVG-Grenzbeträge werden in der Regel alle zwei Jahre angepasst; der Wert für 2027 steht noch nicht fest. | Ja | 8 % des oberen BVG-Grenzbetrags jenes Jahres | Folgejahr bis Lückenjahr + 10 |
Höchstbetrag der Jahreslücke = Maximalbetrag jenes Jahres minus die in jenem Jahr über alle 3a-Konten geleisteten Beiträge. Ohne Pensionskasse beträgt er 2025 und 2026 bis zu 36'288 CHF; einzahlen dürfen Sie trotzdem nur 7'258 CHF pro Einkaufsjahr. Jahresbeitragslücken werden nicht aufgezinst. Quelle: Art. 7a BVV 3 und Übergangsbestimmung (AS 2024 622).
Die Zehnjahresfrist ist rollend und zählt Kalenderjahre, unabhängig davon, ob in diesen Jahren überhaupt ein Beitragsrecht bestand. Ein Auslandjahr oder ein Studienjahr verbraucht also ein Fensterjahr, ohne je Einkaufspotenzial zu schaffen. Für die Lücke 2025 heisst das konkret: Sie ist letztmals im Einkaufsjahr 2035 schliessbar, denn dessen Fenster reicht von 2025 bis 2034. Ab dem Einkaufsjahr 2036 fällt sie heraus.
Wie viel Steuern spart eine volle Nachzahlung?
Der Einkauf ist im Einkaufsjahr vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar — bei der direkten Bundessteuer wie bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Was er wert ist, hängt an einer einzigen Grösse: Ihrem Grenzsteuersatz. Die folgende Tabelle rechnet den vollen Einkauf von 7'258 CHF gegen jeden gängigen Satz durch.
| Grenzsteuersatz | Steuerersparnis | Netto-Aufwand |
|---|---|---|
| 12 % | 871 CHF | 6'387 CHF |
| 15 % | 1'089 CHF | 6'169 CHF |
| 18 % | 1'306 CHF | 5'952 CHF |
| 21 % | 1'524 CHF | 5'734 CHF |
| 24 % | 1'742 CHF | 5'516 CHF |
| 27 % | 1'960 CHF | 5'298 CHF |
| 30 % | 2'177 CHF | 5'081 CHF |
| 33 % | 2'395 CHF | 4'863 CHF |
| 36 % | 2'613 CHF | 4'645 CHF |
| 40 % | 2'903 CHF | 4'355 CHF |
Netto-Aufwand = 7'258 CHF − Steuerersparnis
Realistisch liegt die Ersparnis einer vollen Nachzahlung damit zwischen rund 870 und 2'900 CHF — das ist eine Modellrechnung mit der Logik dieser Seite, keine amtliche Zahl. Den Ausschlag gibt zuerst das Einkommen, erst danach der Wohnort: Zwischen 60'000 und 180'000 CHF Bruttolohn verdoppelt sich der Grenzsteuersatz nach derselben Modellrechnung in fast jedem Kanton, während der Wechsel von einem günstigen in einen teuren Kanton bei gleichem Einkommen rund acht Prozentpunkte ausmacht. Die Spitzensteuersätze der Kantonshauptorte 2026 reichen von 21,90 % in Zug bis 43,24 % in Genf — diese Sätze gelten aber erst in der obersten Tarifstufe. Wer sie auf 7'258 CHF anwendet, überschätzt seine Ersparnis für den Normalfall etwa um das Doppelte.
Daraus folgt eine einfache Planungsregel: Legen Sie die Nachzahlung in das Jahr mit dem höchsten Einkommen, nicht ins nächstbeste. Wer eine Lücke aus einem mageren Jahr in einem starken Jahr schliesst, holt den Abzug zum besseren Satz nach — rückwirkend auf das Lückenjahr wirkt er dagegen nie. Ihren persönlichen Satz können Sie mit dem Steuerrechner für Bund, Kanton und Gemeinde eingrenzen, den ordentlichen Jahresbeitrag mit dem Säule 3a Rechner für die Steuerersparnis 2026.
Wer NICHT nachzahlen darf
Der bittere Teil der Reform: Ausgerechnet die Personen, die eine Nachzahlung am dringendsten bräuchten — Erwerbsunterbruch, Auslandaufenthalt, später Berufseinstieg —, sind für genau jene Jahre ausgeschlossen. Denn «Lücke» heisst nicht «Jahr ohne Einzahlung», sondern «Jahr, in dem Sie hätten einzahlen dürfen und es nicht oder nicht voll getan haben». Die folgenden acht Fälle erledigen sich, bevor ein Antrag Sinn ergibt.
- Studium, Weltreise, Sabbatical — ein Jahr ganz ohne Lohn Keine Lücke entstanden
- Wer in einem Jahr kein AHV-pflichtiges Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen hatte, durfte in diesem Jahr auch keine ordentlichen 3a-Beiträge leisten. Damit ist in jenem Jahr gar keine Beitragslücke entstanden, die sich später einkaufen liesse. Doppelt bitter: Das Jahr verbraucht trotzdem eines der zehn Fensterjahre, ohne je Einkaufspotenzial zu schaffen.
- Auslandjahre ohne Schweizer AHV-Einkommen Keine Lücke entstanden
- «Ausland» ist kein eigener Ausschlussgrund — in der Verordnung steht dazu kein Wort. Der Ausschluss läuft über das AHV-pflichtige Einkommen: Wer im betreffenden Jahr in der Schweiz nichts AHV-pflichtiges verdient hat, hat keine Lücke gebildet. Wer dagegen als Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland für einen Schweizer Arbeitgeber arbeitet, darf eine Säule 3a bilden und ist damit auch einkaufsberechtigt.
- Die Erwerbstätigkeit wurde aufgegeben, nicht nur unterbrochen Berechtigung entfällt
- Hier verläuft die Grenze, die kaum jemand erklärt. Ein vorübergehender Unterbruch — Arbeitslosigkeit, Krankheit, Militärdienst, Mutterschaft — erhält die Beitragsberechtigung, sofern im betreffenden Jahr auf Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen AHV/IV-Beiträge abgerechnet wurden. Wer die Erwerbstätigkeit aber ganz aufgibt (vorzeitige Pensionierung, Aufgabe der Stelle wegen Mutterschaft), verliert die Beitragsmöglichkeit. Entscheidend ist Unterbruch gegen Aufgabe, nicht die Höhe des Einkommens.
- Der ordentliche Beitrag des Einkaufsjahres ist nicht voll einbezahlt Einkauf unzulässig
- Der Einkauf ist ausdrücklich subsidiär: Er kommt zusätzlich zum ordentlichen Beitrag, nie an dessen Stelle. Massgebend ist der für Sie zulässige Maximalbeitrag — nicht pauschal 7'258 CHF. Selbstständige ohne Pensionskasse müssten zuerst bis zu 36'288 CHF ordentlich einzahlen, bevor sie überhaupt 7'258 CHF nachzahlen dürfen. Für sie ist die Nachzahlung damit faktisch schwer erreichbar.
- Sie haben bereits eine Altersleistung aus der Säule 3a bezogen Recht endgültig verwirkt
- Sobald eine Altersleistung bezogen wird — frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter, also ab 60 —, sind Einkäufe nicht mehr zulässig. Es genügt die Auflösung eines einzigen von mehreren 3a-Konten im Rahmen der üblichen Staffelung: Ab diesem Moment ist das Einkaufsrecht auch für alle verbleibenden Konten verwirkt. Wer beides will, muss die Reihenfolge planen — erst alle Lücken schliessen, dann mit dem Beziehen beginnen.
- Mehr als fünf Jahre über dem Referenzalter — oder nicht mehr erwerbstätig Frist abgelaufen
- Einkäufe sind längstens bis fünf Jahre nach Erreichen des Referenzalters möglich, und nach dem Referenzalter nur, solange eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Die Einzahlung muss erfolgen, während die Person noch erwerbstätig ist: Ist die Erwerbstätigkeit beendet, dürfen Bankstiftungen und Versicherungen gar keine Vorsorgebeiträge mehr entgegennehmen. Der Plan «im Januar nach der Pensionierung noch schnell einkaufen» funktioniert nicht.
- Für dieses Lückenjahr wurde schon einmal eingekauft Jahr abgeschlossen
- Pro Jahresbeitragslücke ist nur ein einziger Einkauf zulässig — auch dann, wenn die Lücke damit nicht vollständig geschlossen wurde. Wer die Lücke 2025 von 7'258 CHF mit 3'000 CHF schliesst, verliert die restlichen 4'258 CHF unwiderruflich. Umgekehrt gilt: Ein einziger Einkauf darf mehrere Lückenjahre gleichzeitig abdecken, solange die Summe den Jahresdeckel nicht übersteigt.
- Beitragsjahre bis und mit 2024 Endgültig verloren
- Beitragslücken, die vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 6. November 2024 entstanden sind, können nicht mit einem Einkauf ausgeglichen werden. Das amtliche Beispiel ist unmissverständlich: Wer letztmals 2020 einzahlte, kann 2026 nur die Lücke 2025 schliessen — die Ausstände 2021 bis 2024 bleiben offen, für immer.
Wer entgegen dem Bauchgefühl schon darf
- Ein Jahr Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Militärdienst
- Wurden auf den Taggeldern AHV/IV-Beiträge abgerechnet, ist das ein vollwertiges Lückenjahr — auch wenn Sie in diesem Jahr keinen Franken in die Säule 3a einbezahlt haben.
- Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland
- Wer für einen Arbeitgeber in der Schweiz arbeitet, kann eine Säule 3a bilden; ob die Beiträge in der Schweiz abziehbar sind, ist eine davon getrennte steuerliche Frage.
- Quellenbesteuerte Personen
- Der Abzug ist zulässig, wird aber im Quellensteuertarif nicht berücksichtigt. Mit Wohnsitz in der Schweiz müssen Sie bis zum 31. März des Folgejahres schriftlich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen — sonst verpufft die Ersparnis.
Belege: Art. 7a Abs. 1 Bst. b–c, Abs. 3–5 BVV 3 sowie die Übergangsbestimmung (SR 831.461.3); zur Abgrenzung von Unterbruch und Aufgabe sowie zur Quellensteuer das ESTV-Kreisschreiben Nr. 18a vom 22. Dezember 2025, Ziff. 3, 5.1, 5.5, 5.6 und 5.7.
Nachzahlung oder Pensionskassen-Einkauf?
In Ratgebern steht oft nur «Einkauf» — gemeint sind zwei völlig verschiedene Instrumente. Der Einkauf in die Säule 3a folgt Art. 7a BVV 3, der Einkauf in die Pensionskasse Art. 79b BVG. Sie haben unterschiedliche Obergrenzen, unterschiedliche Fristen und unterschiedliche Sperren; wer beides im selben Jahr macht, addiert zwei getrennte Abzüge nach zwei verschiedenen Gesetzesbestimmungen.
| Merkmal | Nachzahlung Säule 3a | Einkauf Pensionskasse |
|---|---|---|
| Obergrenze | 7'258 CHF pro Einkaufsjahr (2026) — auch ohne Pensionskasse | Reglementarische Leistungslücke laut Vorsorgeausweis, kein Frankendeckel |
| Zeitfenster | Die zehn dem Einkauf vorangehenden Kalenderjahre, frühestens Lückenjahr 2025 | Keine Frist |
| Voraussetzung im Lückenjahr | AHV-pflichtiges Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen in der Schweiz | Keine — die Lücke ergibt sich aus dem Reglement |
| Voraussetzung im Einkaufsjahr | Der volle ordentliche Jahresbeitrag muss bereits einbezahlt sein | Keine entsprechende Vorbedingung |
| Wiederholbarkeit | Ein einziger Einkauf pro Jahresbeitragslücke — der Rest verfällt | Beliebig oft, bis das Potenzial ausgeschöpft ist |
| Kapitalbezugssperre | In der BVV 3 nicht vorgesehen | Drei Jahre für Kapitalbezüge (Art. 79b Abs. 3 BVG) |
| Offener WEF-Vorbezug | Kein Hindernis | Einkauf erst nach vollständiger Rückzahlung des Vorbezugs |
| Zuzug aus dem Ausland | Keine Sonderregel — es zählt das AHV-pflichtige Einkommen des Lückenjahres | Fünf Jahre lang höchstens 20 % des versicherten Lohns pro Jahr (Art. 60b BVV 2) |
| Steuerabzug | Allgemeiner Abzug nach Art. 33 Abs. 1 Bst. e DBG | Allgemeiner Abzug nach Art. 33 Abs. 1 Bst. d DBG |
| Besteuerung beim Bezug | Gesondert, volle Jahressteuer zu einem Fünftel des Tarifs (Art. 38 DBG) | Gleiche gesonderte Besteuerung nach Art. 38 DBG |
Zur Zeile «Kapitalbezugssperre»: Die BVV 3 enthält schlicht keine dem Art. 79b Abs. 3 BVG entsprechende Frist, und auch das Kreisschreiben Nr. 18a nennt keine. Das ist ein Umkehrschluss und keine ausdrückliche Erlaubnis — siehe den Abschnitt zu den offenen Fragen weiter unten.
Zum Pensionskassen-Einkauf greifen Sie, wenn Ihr Vorsorgeausweis ein grosses Einkaufspotenzial ausweist und Sie den Kapitalbezug nicht in den nächsten drei Jahren planen. Er ist betragsmässig um ein Vielfaches wirksamer: Bei sechsstelligem Potenzial ist die 3a-Nachzahlung mit ihren 7'258 CHF steuerlich chancenlos. Wie sich Ihre 2. Säule zusammensetzt, zeigt der BVG-Rechner für koordinierten Lohn und Altersgutschrift.
Zur 3a-Nachzahlung greifen Sie, wenn der Weg in die 2. Säule versperrt ist: bei einem offenen WEF-Vorbezug, der zuerst zurückbezahlt werden müsste, in den ersten fünf Jahren nach einem Zuzug aus dem Ausland, oder wenn ein Kapitalbezug in absehbarer Zeit ansteht. Achtung bei der naheliegenden Abkürzung: Ein WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse darf nicht mit Mitteln der Säule 3a zurückbezahlt werden. Und wer 3a-Guthaben direkt in die Pensionskasse einbringt, tut das zwar steuerneutral, darf den so eingebrachten Betrag aber kein zweites Mal abziehen.
Für beide gilt dieselbe Warnung vor dem zeitnahen Kapitalbezug. Beim Pensionskassen-Einkauf hat das Bundesgericht den Abzug bei einem Einkauf kurz vor der Frühpensionierung als Steuerumgehung verweigert (BGE 142 II 399); einzelne Kantone rechnen bei einem Bezug innert drei Jahren den ganzen Einkauf auf, nicht nur den bezogenen Teil — das ist kantonale Praxis und keine Bundesregel. Wie AHV, Pensionskasse und Säule 3a zusammen Ihre Rente ergeben, rechnet der Vorsorgerechner für alle drei Säulen durch.
So läuft der Einkauf formell ab
Eine Überweisung mit dem Verwendungszweck «Nachzahlung» ist kein Einkauf. Ohne genehmigten Antrag darf die 3a-Einrichtung den Betrag gar nicht als Einkauf entgegennehmen, und ohne diese Genehmigung ist der Steuerabzug zu verweigern. Der Ablauf nach Art. 7b BVV 3:
- Ordentlichen Beitrag zuerst leisten. Der volle für Sie zulässige Jahresbeitrag muss einbezahlt sein, bevor der Einkauf zulässig ist.
- Schriftlichen Antrag stellen. Er nennt die Höhe des Einkaufs, die betroffenen Lückenjahre mit dem jeweiligen Ausgleichsbetrag und die in jenen Jahren bereits geleisteten Beiträge samt Zahlungsdatum.
- Vier Punkte bestätigen. Ordentlicher Beitrag des Einkaufsjahres vollständig entrichtet; AHV-pflichtiges Einkommen in den Lückenjahren; für diese Jahre noch kein Einkauf getätigt; noch keine Altersleistung bezogen.
- Genehmigung abwarten. Die Einrichtung prüft die Voraussetzungen und genehmigt die Annahme. Erst danach einzahlen.
- Rechtzeitig überweisen. Für den Abzug zählt die Gutschrift auf Ihrem individuellen Vorsorgekonto bis zum 31. Dezember — weder die Belastung Ihres Bankkontos noch die Gutschrift auf dem Sammelkonto der Einrichtung genügt. Weil zusätzlich ein Antrag geprüft werden muss, ist die übliche Ende-Dezember-Routine für einen Einkauf zu spät.
- Bescheinigung aufbewahren. Sie muss die Angaben des Antrags und das Einkaufsdatum enthalten und geht in die Steuererklärung.
Zwei praktische Punkte, die selten irgendwo stehen. Erstens: Der Einkauf muss nicht in dieselbe Police oder Vereinbarung fliessen wie der ordentliche Beitrag jenes Jahres — Sie können ihn gezielt auf ein Konto legen, das später separat bezogen wird. Bei einem Wechsel der Einrichtung muss die abgebende Stelle der neuen die Jahresbeträge der letzten zehn Jahre und die bereits ausgeglichenen Lücken melden. Zweitens: Die Beweislast für die Lückenjahre liegt bei Ihnen. Wer die Jahresbescheinigungen nicht aufbewahrt hat, kann sein Einkaufspotenzial nicht belegen — und wer mehrere 3a-Konten führt, muss für jedes Lückenjahr die Summe über alle Konten zusammenzählen.
Was beim späteren Bezug passiert
Kapitalleistungen aus der Säule 3a werden gesondert vom übrigen Einkommen besteuert, mit einer vollen Jahressteuer zu einem Fünftel der ordentlichen Tarife. Bei der direkten Bundessteuer beträgt die Belastung dadurch höchstens 2,3 Prozent; Kanton und Gemeinde erheben eine eigene Kapitalleistungssteuer nach kantonalem Tarif, weshalb die Gesamtbelastung je nach Wohnort, Betrag und Zivilstand deutlich höher liegt. Ein besonderer Steuertatbestand für Einkäufe existiert nicht: Der eingekaufte Franken wird beim Bezug weder schlechter noch besser behandelt als der ordentliche.
Für die Rentabilität heisst das: Der echte Vorteil ist die Differenz zwischen Ihrem Grenzsteuersatz im Einkaufsjahr und der Kapitalbezugssteuer im Bezugsjahr — nicht die volle Ersparnis, die der Rechner oben ausweist. Weil alle Kapitalleistungen desselben Steuerjahres für die Satzbestimmung zusammengerechnet werden, und zwar bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren auch über beide Partner hinweg, senkt eine Staffelung über mehrere Jahre die Bezugssteuer spürbar.
Genau hier kollidieren zwei Optimierungen. Die gestaffelte Auszahlung belohnt einen frühen ersten Bezug ab 60 — das Einkaufsrecht bestraft ihn: Mit dem ersten Bezug einer Altersleistung ist es endgültig verwirkt, auch für die noch nicht bezogenen Konten. Die Reihenfolge ist deshalb nicht verhandelbar: erst alle offenen Lücken schliessen, dann mit dem Staffeln beginnen.
Die drei teuersten Irrtümer
- «Ich kann zehn Jahre rückwirkend einzahlen.»
- Der Zehnjahresrahmen läuft erst mit dem Beitragsjahr 2025 an. 2026 gibt es genau ein nachzahlbares Lückenjahr, 2027 höchstens zwei. Voll ausgeschöpft ist das Fenster erst 2035.
- «Lieber einen Teil einzahlen als gar nichts.»
- Für den ordentlichen Beitrag stimmt das. Beim Einkauf ist es ein Schaden: Ein Teileinkauf verbraucht das Lückenjahr, der nicht gezahlte Rest ist danach für immer weg. Lieber ein Jahr sparen und die Lücke in einem Zug schliessen.
- «7'258 CHF gelten pro Lücke.»
- Der Deckel gilt pro Einkaufsjahr, nicht pro Lücke. Zwei offene Lücken von je 4'000 CHF lassen sich in einem Jahr nicht beide schliessen — einkaufsfähig sind zusammen höchstens 7'258 CHF.
Alles Übrige zur dritten Säule — Maximalbeträge mit und ohne Pensionskasse, Anbieterwahl, Bezug und Staffelung — steht im Ratgeber Säule 3a Schweiz 2026.
Offene Fragen — was wir nicht wissen
Drei Punkte sind in den Primärquellen nicht abschliessend geregelt. Wir nennen sie als offene Fragen und nicht als Regel, weil eine erfundene Regel hier teurer wäre als eine fehlende.
- Entsendung ins Ausland mit fortbestehender AHV-Pflicht. Nach der Systematik müsste ein solches Jahr eine ausgleichsberechtigte Lücke begründen, weil allein das AHV-pflichtige Erwerbseinkommen zählt. Eine ausdrückliche Aussage dazu fehlt in der BVV 3 und im Kreisschreiben Nr. 18a; im Zweifel entscheidet die Veranlagungsbehörde.
- Steuerumgehung bei Einkauf kurz vor einem Bezug. Für die Säule 3a ist dazu weder eine Praxis noch Rechtsprechung publiziert; die bestehende Judikatur betrifft die 2. Säule. Die kantonalen Steuerbehörden prüfen jeden Einkauf auf seine Rechtmässigkeit, und die Bescheinigung liefert ihnen dafür ausdrücklich die Daten.
- Künftige Besteuerung der Kapitalbezüge. Der Bundesrat hatte eine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule vorgeschlagen, ausdrücklich auch für Bezüge aus den neuen Einkäufen; das Parlament hat diese Massnahme am 4. März 2026 abgelehnt. Heute gilt unverändert der Fünftel-Tarif nach Art. 38 DBG. Ob ein neuer Anlauf folgt, ist offen — eine Zahl für die Zukunft nennen wir nicht.
Quellen
- BVV 3, SR 831.461.3 (Stand 1. Januar 2025) — Art. 7 (Maximalbeträge), Art. 7a und 7b (Einkauf), Art. 8 Abs. 2 und Art. 8b, Übergangsbestimmung zur Änderung vom 6. November 2024 (AS 2024 622).
- ESTV, Kreisschreiben Nr. 18a vom 22. Dezember 2025 — steuerliche Behandlung von Vorsorgebeiträgen und -leistungen der Säule 3a; in Kraft seit 1. Januar 2026, ersetzt das Kreisschreiben Nr. 18 von 2008.
- BSV, Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026 — 7'258 CHF mit und 36'288 CHF ohne Vorsorgeeinrichtung, oberer Grenzbetrag 90'720 CHF; unverändert gegenüber 2025.
- BSV, Mitteilungen über die berufliche Vorsorge Nr. 165 vom 5. Dezember 2024 — Erläuterungen zu Art. 7a und 7b BVV 3, mit dem amtlichen Beispiel zur Übergangsbestimmung.
- BVG, SR 831.40 — Art. 79b — Einkauf in die 2. Säule, dreijährige Kapitalbezugssperre und Vorrang der WEF-Rückzahlung.
- DBG, SR 642.11 — Art. 33 Abs. 1 und Art. 38 — Abzug im Einkaufsjahr und gesonderte Besteuerung der Kapitalleistung zu einem Fünftel des Tarifs.