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Vorsorge-Rechner

Vorsorgerechner Schweiz: Säule 3a & Pensionskasse

2026 können Sie höchstens 7'258 CHF in die Säule 3a einzahlen, wenn Sie einer Pensionskasse angehören — ohne Pensionskasse sind es 20 % des Erwerbseinkommens, maximal 36'288 CHF (Art. 7 BVV 3, Quelle: Fedlex).

Mit dem Vorsorgerechner berechnen Sie Ihr Alterskapital, die Steuerersparnis und Ihre monatlichen PK-Beiträge — Vorsorgelücke berechnen, live und nach amtlichen Vorgaben 2026.

Stand
Januar 2026
BVG, BVV 3, DBG und ESTV-Kreisschreiben

Säule 3a — Gebundene Vorsorge

Ihre Angaben

Ergebnis

Endkapital bei Pensionierung
0 CHF
Einzahlungen total
0
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Zinsertrag
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Steuerersparnis
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Netto-Vorteil
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Einz.
Zins
Steuer
Säule 3a Anbieter vergleichen

Pensionskasse — Berufliche Vorsorge (BVG), 2. Säule

Ihre Angaben

Ergebnis

Voraussichtliches Altersguthaben
0 CHF

Nur die 2. Säule. Diese Hochrechnung zeigt ausschliesslich Ihr Pensionskassen-Guthaben. Die AHV (1. Säule) ist nicht enthalten — sie kommt im Ruhestand als lebenslange Rente obendrauf. Das Kapital wird mit den oben eingestellten Beitragssätzen und dem gewählten Zins fortgeschrieben; Lohnentwicklung, Planwechsel und Einkäufe sind nicht berücksichtigt.

Monatlicher AN-Beitrag
0
CHF/Mt.
Monatlicher AG-Beitrag
0
CHF/Mt.
Jährlicher Gesamtbeitrag
0
CHF/Jahr
AN
AG
Vorsorge-Angebote vergleichen

Anbieter-Überblick

Vorsorgelücke schliessen — mit der passenden 3a-Lösung

Die Säule 3a ist der Teil der Vorsorge, den Sie selbst steuern. Diese Anbieter kombinieren ETF-Strategien mit tiefen Gebühren.

Unabhängig: ausrechnen.ch erhält keine Provisionen von Anbietern. Die Auswahl und Reihenfolge basiert ausschliesslich auf den ausgewiesenen Gebühren. Stand: August 2026.

Günstigster Anbieter

VIAC

Vorsorge optimieren mit 3a

0.38% p.a. Verwaltungsgebühr

  • Steuerersparnis durch Säule 3a Einzahlungen
  • Flexible ETF-Strategien für den Aufbau
  • Einlagen bis 7'258 CHF steuerlich absetzbar

finpension

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0.39% p.a. Verwaltungsgebühr

  • Über 45 nachhaltige ETFs
  • Individuelle Portfolio-Zusammenstellung
  • Transparenz bei jeder Transaktion
  • Unabhängiger Vergleich
  • Keine Provisionen, keine Partner-Links
  • Gebühren transparent ausgewiesen

Unverbindliche Berechnung. Dieser Rechner dient ausschliesslich Illustrationszwecken. Die Ergebnisse stellen keine Steuer- oder Vorsorgeberatung dar. Massgebend sind die individuellen Vorsorgepläne Ihrer Pensionskasse, die aktuellen BVG/BVV 3-Bestimmungen und Ihr persönlicher Steuersatz. Konsultieren Sie eine Vorsorge-Fachperson für verbindliche Auskünfte.

So funktioniert der Vorsorgerechner

Unser Vorsorgerechner kombiniert zwei zentrale Säulen der Schweizer Altersvorsorge in einem interaktiven Tool: die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) und die berufliche Vorsorge (Pensionskasse, Säule 2). Beide Rechner arbeiten live – jede Änderung an den Eingabefeldern wird sofort in den Ergebniskarten sichtbar. Sie sehen auf einen Blick, wie sich Ihr Vorsorgekapital entwickelt, welche Steuerersparnis möglich ist und wie sich die Beitragslast zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt.

Säule 3a: Zinseszins-Effekt und Steueroptimierung

Der Säule 3a-Rechner ermittelt Ihr Endkapital bei Pensionierung aus drei Komponenten: den jährlichen Einzahlungen, dem kumulierten Zinsertrag und der Steuerersparnis. Die Berechnung folgt der Zinseszins-Formel:

Endkapital = E × ((1 + r)^n − 1) / r

Wobei E der jährliche Einzahlungsbetrag, r der Zinssatz und n die Anzahl Jahre bis zur Pensionierung ist. Der Rechner berücksichtigt:

  • Den maximalen Jahresbeitrag 2026 von CHF 7'258 (mit Pensionskasse) gemäss Art. 7 BVV 3
  • Die Steuerersparnis basierend auf Ihrem individuellen Grenzsteuersatz (Art. 33 DBG)
  • Den Netto-Vorteil als Differenz zwischen Endkapital und eingezahlten Beträgen plus Steuerersparnis

Pensionskasse: Koordinierter Lohn und Altersgutschriften

Der PK-Rechner berechnet das voraussichtliche Altersguthaben auf Basis des versicherten Lohns. Dabei wird der Koordinationsabzug von CHF 26'460 (Stand 2026) automatisch berücksichtigt, sodass nur der koordinierte Lohn (maximal CHF 64'260) beitragspflichtig ist. Zwei gesetzliche Grenzen kommen dazu: Unter der Eintrittsschwelle von CHF 22'680 besteht kein Obligatorium – der Rechner weist dann keinen Beitrag aus. Darüber sind Sie auf mindestens CHF 3'780 versichert, selbst wenn Lohn minus Koordinationsabzug weniger ergibt (Art. 8 Abs. 2 BVG, Beträge nach Art. 5 BVV 2). Die Altersgutschriften folgen den gesetzlichen Staffelungen nach BVG:

Altersgruppe Gutschrift (% koord. Lohn)
25–34 Jahre7%
35–44 Jahre10%
45–54 Jahre15%
55–65 Jahre18%

Quelle: Art. 16 BVG. Viele Pensionskassen wenden grosszügigere Pläne an – prüfen Sie Ihr persönliches Vorsorgereglement.

Praxisbeispiel: 30-jährige Person mit CHF 80'000 Lohn

Nehmen wir eine 30-jährige Arbeitnehmerin mit einem Jahreslohn von CHF 80'000. Sie zahlt jährlich den Maximalbetrag von CHF 7'258 in die Säule 3a ein und erwartet eine Rendite von 2,5%. Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 30%. Bei Pensionierung mit 65 ergibt sich:

  • Einzahlungen total: 35 × CHF 7'258 = CHF 254'030
  • Endkapital mit Zinseszins: ca. CHF 390'000
  • Zinsertrag: ca. CHF 136'000
  • Steuerersparnis (30%): ca. CHF 76'200 über die gesamte Laufzeit
  • Netto-Vorteil: ca. CHF 212'200

Gleichzeitig beträgt ihr koordinierter Lohn CHF 53'540 (80'000 − 26'460). Bei einem Gesamtbeitrag von 14% (je 7% AN/AG) und einem BVG-Zins von 1,25% ergibt sich ein voraussichtliches PK-Altersguthaben von rund CHF 370'000. Zusammen mit der Säule 3a verfügt sie bei Pensionierung über ein Vorsorgevermögen von über CHF 760'000 – plus AHV-Rente.

Warum lohnt sich die Säule 3a?

Die Säule 3a ist das wirkungsvollste legale Steuersparinstrument für Schweizer Arbeitnehmende. Drei Gründe:

  1. Sofortige Steuerersparnis: Jeder eingezahlte Franken reduziert Ihr steuerbares Einkommen. Bei 30% Grenzsteuersatz sparen Sie CHF 2'177 pro Jahr (CHF 7'258 × 30%).
  2. Steuerfreier Zinseszins: Während der Ansparphase fallen keine Vermögens- und Einkommenssteuern auf das 3a-Guthaben an.
  3. Reduzierte Auszahlungssteuer: Bei der Pensionierung wird das Kapital zu einem privilegierten Vorsorgetarif besteuert (Art. 38 DBG) – deutlich günstiger als der ordentliche Einkommenssteuertarif.

Pensionskasse: Ihre zweite Säule verstehen

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist für alle Arbeitnehmenden mit einem Jahreslohn über CHF 22'680 obligatorisch. Der obligatorische Teil deckt Löhne bis CHF 90'720 ab (Stand 2026). Viele Pensionskassen bieten darüber hinaus überobligatorische Leistungen an. Die Beiträge werden paritätisch finanziert – Ihr Arbeitgeber zahlt mindestens 50%. Das angesparte Altersguthaben wird zum BVG-Mindestzinssatz (2026: 1,25%) verzinst, wobei viele Kassen höhere Zinsen gewähren.

Vorsorgelücke berechnen: So gehen Sie vor

Die Vorsorgelücke ist die Differenz zwischen dem Einkommen, das Sie im Ruhestand benötigen – üblicherweise 60 bis 80% des letzten Bruttolohns – und der Rente, die AHV und Pensionskasse zusammen tatsächlich auszahlen. Sie lässt sich in drei Schritten von Hand berechnen:

  1. AHV-Rente schätzen: Die AHV-Vollrente für Einzelpersonen liegt 2026 zwischen 1'260 CHF (Minimalrente) und 2'520 CHF (Maximalrente) pro Monat, abhängig von Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen (Quelle: AHV/IV-Informationsstelle, Rententabellen). Wie Beitragslücken, Splitting und Erziehungsgutschriften den Betrag verändern, erklärt der AHV-Rentenrechner-Ratgeber 2026.
  2. PK-Rente ermitteln: Voraussichtliches Altersguthaben × Umwandlungssatz. Im BVG-Obligatorium gilt der Mindestumwandlungssatz von 6,8%: Aus 100'000 CHF Altersguthaben werden 6'800 CHF Jahresrente. Ihr Altersguthaben zeigt der Pensionskassen-Rechner oben oder detaillierter der BVG-Rechner für die 2. Säule.
  3. Lücke bestimmen: Zieleinkommen − AHV-Rente − PK-Rente = Vorsorgelücke.

Rechenbeispiel: Vorsorgelücke bei 90'000 CHF Bruttolohn

Eine Person mit letztem Bruttolohn von 90'000 CHF setzt ihr Zieleinkommen auf 80%: 72'000 CHF pro Jahr oder 6'000 CHF pro Monat. Bei lückenloser Beitragsdauer erwartet sie eine AHV-Rente von rund 2'400 CHF pro Monat. Ihr PK-Altersguthaben von 400'000 CHF ergibt mit dem Umwandlungssatz von 6,8% eine Rente von 27'200 CHF pro Jahr, also rund 2'267 CHF pro Monat. Die Vorsorgelücke beträgt somit 6'000 − 2'400 − 2'267 = rund 1'333 CHF pro Monat oder etwa 16'000 CHF pro Jahr.

Genau hier setzt der Säule 3a-Rechner oben an: Das dort berechnete Endkapital zeigt, wie viel dieser Lücke Sie mit regelmässigen 3a-Einzahlungen schliessen. Ein Endkapital von 390'000 CHF – das Praxisbeispiel oben mit dem Maximalbetrag von 7'258 CHF ab Alter 30 – entspricht, vereinfacht ohne Verzinsung über 20 Rentenjahre verteilt, rund 1'625 CHF pro Monat und würde die Beispiel-Lücke vollständig decken. Wer später startet oder weniger einzahlt, sieht im Rechner sofort, welcher Teil der Lücke offen bleibt.

Rechtliche Grundlagen

BVG

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (SR 831.40)

BVV 3

Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (SR 831.461.3)

DBG

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer – Art. 33 & Art. 38 (SR 642.11)

ESTV

Kreisschreiben Nr. 46 – Besteuerung von Vorsorgeleistungen

Häufige Fragen zur Schweizer Vorsorge

Wie hoch ist der maximale Säule 3a Beitrag 2026?

Der maximale Jahresbeitrag für die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt 2026 CHF 7'258 für Personen mit Pensionskasse (Art. 7 Abs. 1 BVV 3). Ohne Pensionskasse sind es 20% des Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288.

Wie funktioniert die Steuerersparnis bei der Säule 3a?

Einzahlungen in die Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden (Art. 33 Abs. 1 lit. e DBG). Die Ersparnis hängt von Ihrem individuellen Grenzsteuersatz ab – je nach Kanton und Einkommen zwischen 20% und 40%.

Was ist der Unterschied zwischen Säule 3a und Pensionskasse (Säule 2)?

Die Pensionskasse (BVG) ist obligatorisch für Arbeitnehmende ab einem Jahreslohn von CHF 22'680. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam ein. Die Säule 3a ist freiwillig und wird allein durch Sie finanziert – dafür flexibler in der Anlagewahl.

Welcher Zinssatz ist realistisch für Säule 3a?

Der BVG-Mindestzinssatz beträgt 2026 1,25%. Vorsorgekonten bieten oft 0,5–1,5%, während Wertschriftenlösungen (3a-Fonds) langfristig 3–5% Rendite erzielen können – bei höherem Risiko.

Kann ich mein Pensionskassen-Guthaben vorzeitig beziehen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: für selbstbewohntes Wohneigentum (WEF-Vorbezug), bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder bei endgültigem Verlassen der Schweiz. Details regeln Art. 30c BVG und Art. 331a OR.

Was passiert mit dem Säule 3a Guthaben bei der Pensionierung?

Bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters (65 für Männer, 64 für Frauen) wird das 3a-Guthaben fällig. Sie können es als Kapital beziehen oder in eine Leibrente umwandeln. Der Bezug unterliegt einer reduzierten Besteuerung (Art. 38 DBG, Vorsorgetarif).

Wie berechnet sich der PK-Beitrag?

Der Beitrag richtet sich nach dem versicherten Lohn (koordinierter Lohn) und dem Beitragssatz des Vorsorgeplans. Typisch: 7–18% des koordinierten Lohnes, wovon der Arbeitgeber mindestens 50% übernimmt (Art. 66 BVG).

Wie berechne ich meine Vorsorgelücke?

Die Vorsorgelücke ist die Differenz zwischen Ihrem Wunscheinkommen im Alter – üblicherweise 60–80% des letzten Bruttolohns – und der erwarteten Rente aus AHV und Pensionskasse. Rechnen Sie in drei Schritten: 1. AHV-Rente schätzen (2026 zwischen 1'260 und 2'520 CHF pro Monat bei vollständiger Beitragsdauer), 2. PK-Rente ermitteln (Altersguthaben × Umwandlungssatz, im BVG-Obligatorium 6,8%), 3. Lücke = Zieleinkommen minus AHV-Rente minus PK-Rente. Diese Lücke schliessen Sie am wirksamsten mit regelmässigen Einzahlungen in die Säule 3a.

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Stand: Januar 2026 Quellen: BVG, BVV 3, DBG, ESTV Kreisschreiben Redaktion Ausrechnen